Mobbing
Mobbing bezeichnet systematische, wiederholte Anfeindungen, Schikanen oder Ausgrenzungen am Arbeitsplatz über einen längeren Zeitraum. Ein eigener Straf- oder Zivilrechtstatbestand mit dieser Bezeichnung besteht nicht, rechtlich erfasst wird das Verhalten über mehrere Anknüpfungspunkte.
Zivilrechtlich kommen Schadenersatzansprüche wegen Verletzung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung in Betracht, bei gesundheitlichen Folgen auch für Behandlungskosten und Verdienstentgang. Knüpft das Verhalten an ein geschütztes Merkmal an, greifen die Belästigungstatbestände des Gleichbehandlungsrechts samt Beweislasterleichterung und Mindestentschädigung.
Strafrechtlich kommen je nach Verhalten beharrliche Verfolgung, Nötigung, üble Nachrede und die fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation in Betracht (§ 107c StGB).
Arbeitsrechtlich kann Mobbing durch Kollegen zur Entlassung des Täters führen, für Betroffene kann es einen Grund zum vorzeitigen Austritt bilden. Der Arbeitgeber ist zu Abhilfe verpflichtet, sobald ihm Vorfälle bekannt werden.