Mitteilung (EU)
Eine Mitteilung ist ein Dokument der Europäischen Kommission, mit dem sie ihre Auffassung zu einem Rechtsgebiet oder ihre geplante Vorgehensweise darlegt. Rechtlich verbindlich ist sie nicht, sie zählt zu den nicht in den Verträgen genannten Handlungsformen und begründet weder Rechte noch Pflichten.
Ihre praktische Bedeutung ist dennoch erheblich, weil die Kommission sich damit selbst bindet. Wer sich an eine veröffentlichte Verwaltungspraxis hält, darf auf deren Anwendung vertrauen, und die Unionsgerichte ziehen Mitteilungen bei der Auslegung heran.
Besonders bedeutsam sind sie im Wettbewerbs- und Beihilfenrecht, wo Bagatellbekanntmachungen, Leitlinien zur Bußgeldbemessung und Mitteilungen zur Marktabgrenzung die Praxis prägen. Veröffentlicht werden sie in der Reihe C des Amtsblatts.
Von Empfehlungen und Stellungnahmen unterscheiden sie sich dadurch, dass diese in den Verträgen ausdrücklich genannt sind.