Europäische Kommission
Die Europäische Kommission ist das Exekutivorgan der Union und wacht als Hüterin der Verträge über die Anwendung des Unionsrechts.
Ihre wichtigsten Aufgaben sind das Initiativrecht in der Gesetzgebung, denn im ordentlichen Verfahren gehen Rechtsakte im Regelfall auf ihren Vorschlag zurück, ferner die Ausführung des Haushalts, der Erlass von Durchführungs- und delegierten Rechtsakten, die Vertretung der Union nach außen in weiten Bereichen sowie die Durchsetzung des Unionsrechts, insbesondere im Wettbewerbs-, Beihilfen- und Binnenmarktrecht. Bei Verstößen eines Mitgliedstaats leitet sie das Vertragsverletzungsverfahren ein.
Sie besteht aus je einem Mitglied pro Mitgliedstaat. Ihre Mitglieder sind unabhängig und dürfen keine Weisungen entgegennehmen.
Der Präsident wird vom Europäischen Rat vorgeschlagen und vom Parlament gewählt, das Kollegium bedarf insgesamt der Zustimmung des Parlaments und kann von ihm durch Misstrauensantrag zum Rücktritt gezwungen werden. Sitz ist Brüssel.