Entschließung (EU)
Eine Entschließung ist ein rechtlich nicht verbindlicher Akt, mit dem ein Unionsorgan, insbesondere das Europäische Parlament, aber auch der Rat, eine politische Position festhält. Sie begründet keine Rechte und Pflichten und ist nicht einklagbar.
Ihre Bedeutung liegt im politischen Bereich. Das Parlament nutzt sie, um Forderungen an Kommission und Rat zu richten, Missstände zu benennen, außenpolitische Bewertungen abzugeben oder die Kommission zur Vorlage von Gesetzgebungsvorschlägen aufzufordern. Ein eigenes Initiativrecht hat es nicht, doch muss die Kommission eine Ablehnung begründen.
Veröffentlicht werden Entschließungen in der Reihe C des Amtsblatts.
Von der Empfehlung unterscheiden sie sich dadurch, dass diese ein konkretes Verhalten nahelegt, während die Entschließung eine Haltung ausdrückt. Von Verordnungen, Richtlinien und Beschlüssen unterscheidet beide die fehlende Verbindlichkeit. Für die Rechtsanwendung sind Entschließungen allenfalls als Auslegungshinweis von Interesse.