Empfehlung (EU)
Eine Empfehlung ist ein Handlungsinstrument der Union, das nicht verbindlich ist (Art 288 AEUV). Sie schlägt den Adressaten, also Mitgliedstaaten, Unternehmen oder Einzelnen, ein bestimmtes Verhalten vor, ohne rechtliche Verpflichtungen zu begründen. Ihre Nichtbefolgung ist daher nicht sanktionierbar.
Erlassen wird sie von der Kommission oder vom Rat, häufig dort, wo der Union die Zuständigkeit für verbindliche Rechtsakte fehlt oder wo zunächst auf freiwillige Angleichung gesetzt wird.
Rechtlich bedeutungslos ist sie dennoch nicht. Nationale Gerichte haben Empfehlungen bei der Auslegung nationaler Vorschriften zu berücksichtigen, wenn diese der Umsetzung unionsrechtlicher Bestimmungen dienen oder die Empfehlung deren Ergänzung bezweckt. In der Praxis wirken Empfehlungen zudem als Vorstufe späterer verbindlicher Regelungen.
Von der Empfehlung zu unterscheiden ist die Stellungnahme, die eine Beurteilung ausdrückt, sowie die Entschließung, die politische Positionen festhält.