Mittäter
Mittäter ist, wer eine Straftat gemeinsam mit anderen ausführt. Das österreichische Strafrecht folgt dem Einheitstätersystem: Es unterscheidet nicht zwischen Täterschaft und Teilnahme in der Strafbarkeit, sondern behandelt als Täter jeden, der die Tat unmittelbar ausführt, einen anderen dazu bestimmt oder sonst zu ihrer Ausführung beiträgt (§ 12 StGB).
Alle drei Beteiligungsformen sind gleich strafbar, und es gilt für jeden der Strafrahmen des verwirklichten Delikts. Die unterschiedliche Gewichtung erfolgt bei der Strafbemessung.
Darin liegt ein wesentlicher Unterschied zu jenen Rechtsordnungen, die Anstiftung und Beihilfe gesondert und teils milder erfassen. Wer mit deutscher Literatur arbeitet, muss das beachten.
Zugerechnet wird jedem Beteiligten das eigene Verschulden, Exzesse eines Beteiligten treffen die übrigen nicht. Erschwerend wirkt die Begehung in Gemeinschaft mit anderen.