Mindestlohntarif
Ein Mindestlohntarif ist eine Festsetzung von Mindestentgelten durch das Bundeseinigungsamt für Bereiche, in denen kein kollektivvertragsfähiger Arbeitgeberverband besteht und daher kein Kollektivvertrag geschlossen werden kann.
Beantragt wird er von einer kollektivvertragsfähigen Arbeitnehmervereinigung. Die Festsetzung erfolgt durch Verordnung und wirkt wie ein Kollektivvertrag unmittelbar auf die erfassten Arbeitsverhältnisse.
Praktische Bedeutung hat das Instrument für kleine Branchen und für Beschäftigungsverhältnisse bei privaten Arbeitgebern ohne Kammerzugehörigkeit, etwa für Hausbesorger, Haushaltshilfen und Beschäftigte in privaten Haushalten.
Neben dem Mindestlohntarif steht die Satzung, mit der ein bestehender Kollektivvertrag auf gleichartige, bisher nicht erfasste Arbeitsverhältnisse erstreckt wird.