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Recht & Gehalt

Mindestlohn

Ein gesetzlicher Mindestlohn besteht in Österreich nicht. Die Untergrenze ergibt sich aus den Kollektivverträgen, die für nahezu alle Branchen bestehen und wegen der Pflichtmitgliedschaft der Arbeitgeber in der Wirtschaftskammer eine sehr hohe Abdeckung erreichen.

Der kollektivvertragliche Mindestlohn ist zwingend: Eine Unterschreitung ist unwirksam, und der Arbeitnehmer hat Anspruch auf die Differenz. Die Unterentlohnung ist zudem verwaltungsstrafbar und wird von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse sowie den Abgabenbehörden verfolgt.

Für Bereiche ohne Kollektivvertrag kann ein Mindestlohntarif festgesetzt werden.

Bedeutsam ist die Untergrenze auch außerhalb des Arbeitsverhältnisses: Im Stelleninserat ist das kollektivvertragliche Mindestentgelt anzugeben, und bei Entsendungen nach Österreich sind die hiesigen Mindestentgelte einzuhalten.