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Recht & Verfahren

Merkantiler Minderwert

Der merkantile Minderwert ist jene Wertminderung, die eine Sache trotz vollständiger und fachgerechter Reparatur behält, weil der Markt einem reparierten Gegenstand mit Vorschaden weniger Vertrauen entgegenbringt.

Praktisch bedeutsam ist er vor allem bei Kraftfahrzeugen nach Unfällen. Selbst wenn technisch kein Mangel verbleibt, lässt sich ein Unfallfahrzeug schlechter verwerten, weil Käufer verborgene Folgeschäden befürchten.

Als ersatzfähiger Schaden ist er anerkannt und neben den Reparaturkosten zu ersetzen. Ermittelt wird er im Regelfall durch Sachverständigengutachten anhand von Fahrzeugalter, Laufleistung, Schadensausmaß und Marktgängigkeit. Mit zunehmendem Alter und höherer Laufleistung nimmt er ab und entfällt schließlich.

Vom merkantilen zu unterscheiden ist der technische Minderwert, der auf verbleibenden technischen Beeinträchtigungen beruht. Ein Anspruch besteht auch dann, wenn eine Veräußerung nicht beabsichtigt ist.