Gemeindeamt
Das Gemeindeamt ist der Geschäftsapparat der Gemeinde, also jene Verwaltungseinheit, in der die Bediensteten die Aufgaben der Gemeinde vorbereiten und ausführen.
Geleitet wird es vom Bürgermeister, der zugleich Vorstand des Amtes ist. In Städten mit eigenem Statut heißt der entsprechende Apparat Magistrat und wird von einem Magistratsdirektor geführt.
Vom Gemeindeamt zu unterscheiden sind die Organe der Gemeinde, denen die Entscheidungsbefugnis zukommt: Es entscheidet nicht selbst, sondern besorgt die Geschäfte für Gemeinderat, Gemeindevorstand und Bürgermeister. Zu seinen Aufgaben zählen die Führung der Register und Evidenzen, die Vorbereitung von Bescheiden, die Haushalts- und Abgabenverwaltung sowie der Parteienverkehr.
Im übertragenen Wirkungsbereich fungiert es als Meldebehörde, Standesamt und Passbehörde, weshalb es für Bürgerinnen und Bürger die praktisch wichtigste Anlaufstelle der Verwaltung ist. Organisation und Dienstrecht der Gemeindebediensteten richten sich nach Landesrecht.