Melderegister
Das Melderegister ist das Verzeichnis der in einer Gemeinde gemeldeten Personen. Geführt wird es von der Meldebehörde und über das Zentrale Melderegister bundesweit zusammengeführt.
Eingetragen werden Namen, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit, Unterkunftgeber sowie Haupt- und Nebenwohnsitze mit den jeweiligen Zeiträumen.
Seine Bedeutung liegt in der Anknüpfungsfunktion: Zahlreiche Rechtsfolgen hängen an der Meldung, also die Zuständigkeit von Gerichten und Behörden, das Wahlrecht in der Gemeinde, Ansprüche mit Wohnsitzerfordernis sowie die Zustellung, weil die gemeldete Anschrift als Abgabestelle gilt.
Zu beachten ist, dass die Meldung die tatsächlichen Verhältnisse nur dokumentiert: Der Hauptwohnsitz bestimmt sich nach dem Mittelpunkt der Lebensbeziehungen, weshalb eine unrichtige Meldung die Rechtslage nicht ändert.