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Recht & Verfahren

Meldebehörde

Meldebehörde ist die Gemeinde, in Städten mit eigenem Statut der Magistrat. In Wien nehmen die Magistratischen Bezirksämter die Aufgaben wahr.

Ihr obliegen die Entgegennahme von An-, Ab- und Ummeldungen, die Führung des örtlichen Melderegisters, die Eintragung in das Zentrale Melderegister sowie die Erteilung von Meldeauskünften und Meldebestätigungen.

Anzumelden ist innerhalb von drei Tagen nach Bezug einer Unterkunft, abzumelden binnen drei Tagen ab Aufgabe. Die Meldung erfolgt mit dem Meldezettel, den der Unterkunftgeber mitzuunterfertigen hat.

Verstöße gegen die Meldepflicht sind verwaltungsstrafbar, ebenso die Anmeldung an einer Anschrift, an der tatsächlich keine Unterkunft genommen wird, eine Scheinanmeldung. Rechtlich bedeutsam ist die Meldung für Zustellungen, Wahlrecht, Zuständigkeiten und zahlreiche Leistungsansprüche.