Meldeauskunft
Die Meldeauskunft ist die Bekanntgabe von Daten aus dem Zentralen Melderegister. Jedermann kann eine Auskunft über den Hauptwohnsitz einer bestimmten Person verlangen, ohne ein rechtliches Interesse nachweisen zu müssen.
Voraussetzung ist, dass die Person durch Name und ein weiteres Merkmal wie Geburtsdatum eindeutig bestimmt werden kann. Eine Suche nach unvollständigen Angaben ist nicht vorgesehen.
Praktische Bedeutung hat das für die Ermittlung einer Abgabestelle vor Klagseinbringung und für Zustellungen.
Betroffene können eine Auskunftssperre beantragen, wenn ein schutzwürdiges Interesse besteht, insbesondere bei Gefährdung. Dann wird die Auskunft nur an Behörden erteilt. Weitergehende Daten, etwa frühere Wohnsitze, stehen nur Behörden und Personen mit rechtlichem Interesse zu.