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Recht & Verfahren

Mehrheitswahlrecht

Beim Mehrheitswahlrecht ist in jedem Wahlkreis gewählt, wer die meisten Stimmen erhält. Die Stimmen für unterlegene Bewerber bleiben ohne Mandatswirkung.

Unterschieden werden die relative Mehrheitswahl, bei der die einfache Stimmenmehrheit genügt, und die absolute, die mehr als die Hälfte verlangt und andernfalls einen zweiten Wahlgang vorsieht.

Ihm gegenüber steht das Verhältniswahlrecht, das die Mandate im Verhältnis der Stimmen verteilt. Österreich folgt für die allgemeinen Vertretungskörper dem Verhältniswahlrecht, das verfassungsrechtlich vorgegeben ist.

Elemente der Mehrheitswahl finden sich bei der Wahl des Bundespräsidenten, die mit absoluter Mehrheit und gegebenenfalls Stichwahl erfolgt, sowie bei Direktwahlen von Bürgermeistern in einzelnen Ländern.