Mediator
Ein Mediator ist eine allseitig akzeptierte, neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien einer Streitigkeit dabei unterstützt, selbst eine Lösung zu erarbeiten.
Für die Zivilrechtsmediation besteht eine eigene gesetzliche Grundlage. Wer in die beim Justizministerium geführte Liste der eingetragenen Mediatoren aufgenommen ist, muss eine anerkannte Ausbildung, fachliche Eignung und Vertrauenswürdigkeit nachweisen sowie eine Haftpflichtversicherung unterhalten.
An die Eintragung knüpfen zwei bedeutsame Wirkungen an. Der eingetragene Mediator unterliegt einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht und hat im gerichtlichen Verfahren ein Aussageverweigerungsrecht über das im Rahmen der Mediation Anvertraute. Überdies hemmt eine Mediation vor eingetragenen Mediatoren den Lauf von Verjährungs- und Fallfristen.
Rechtsanwälte, Notare und andere Berufsträger können sich eintragen lassen, sie dürfen dann in derselben Sache nicht als Parteienvertreter tätig werden.