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Recht & Verfahren

Fortlaufshemmung

Fortlaufshemmung bedeutet, dass eine bereits laufende Frist für die Dauer eines bestimmten Umstands stillsteht und nach dessen Wegfall dort weiterläuft, wo sie unterbrochen wurde. Der Zeitraum der Hemmung wird in die Frist nicht eingerechnet.

Sie ist von der Unterbrechung zu unterscheiden, bei der die abgelaufene Zeit wertlos wird und die Frist neu zu laufen beginnt, sowie von der Ablaufhemmung, bei der die Frist zwar weiterläuft, aber nicht vor einem bestimmten Zeitpunkt enden kann.

Im Verjährungsrecht kommt Fortlaufshemmung etwa während der Dauer von Vergleichsverhandlungen zwischen den Parteien in Betracht sowie während einer Mediation, wenn diese von einem eingetragenen Mediator geführt wird.

Ebenso hemmen bestimmte Verfahrensschritte den Lauf prozessualer Fristen, etwa das einfache Ruhen des Verfahrens oder die verhandlungsfreie Zeit für Fristen in Nicht-Ferialsachen. Praktisch entscheidend ist die genaue Bestimmung von Beginn und Ende der Hemmung, weil davon abhängt, wann Ansprüche verjähren oder Rechtsmittel verspätet sind.