Marktmanipulation
Marktmanipulation umfasst Handlungen, die falsche oder irreführende Signale für Angebot, Nachfrage oder Kurs eines Finanzinstruments geben oder ein künstliches Kursniveau herbeiführen.
Erfasst sind mehrere Erscheinungsformen: Geschäfte und Handelsaufträge ohne wirtschaftlichen Zweck, die bloß den Anschein von Aktivität erwecken, die Verbreitung falscher oder irreführender Informationen über Medien und soziale Netzwerke, das Ausnutzen einer beherrschenden Stellung über Angebot oder Nachfrage sowie die Manipulation von Referenzwerten.
Als Beispiele nennt die Marktmissbrauchsverordnung unter anderem das Setzen und rasche Zurückziehen von Aufträgen zur Vortäuschung von Marktinteresse sowie die Empfehlung eines Instruments nach vorherigem Erwerb mit anschließendem Verkauf.
Zulässig bleiben Handlungen im Rahmen anerkannter Marktpraktiken sowie Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungen unter den vorgesehenen Bedingungen. Überwacht wird der Handel von der Finanzmarktaufsicht und den Handelsplätzen, Verstöße sind verwaltungs- und strafrechtlich sanktioniert.