Mahnverfahren
Das Mahnverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren zur Durchsetzung von Geldforderungen. Auf Antrag erlässt das Gericht ohne Anhörung des Beklagten und ohne Prüfung der Berechtigung einen Zahlungsbefehl, der zur Zahlung samt Kosten auffordert (§§ 244 ff ZPO).
Anwendbar ist es bei Klagen auf Zahlung eines bestimmten Geldbetrags bis zu einer gesetzlich festgelegten Wertgrenze, darüber hinaus ist das ordentliche Verfahren einzuleiten.
Der Beklagte kann binnen vier Wochen Einspruch erheben, begründungslos genügt der Widerspruch gegen den Zahlungsbefehl. Damit tritt dieser außer Kraft, und das Verfahren wird als ordentlicher Prozess fortgesetzt. Bleibt der Einspruch aus, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und vollstreckbar, er ist damit Exekutionstitel.
Der Vorteil liegt in Schnelligkeit und geringen Kosten bei unbestrittenen Forderungen, weshalb der weit überwiegende Teil der Zahlungsklagen diesen Weg nimmt. Grenzüberschreitend steht das Europäische Mahnverfahren zur Verfügung.