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Recht & Verfahren

Europäisches Mahnverfahren

Das Europäische Mahnverfahren ermöglicht die Durchsetzung unbestrittener Geldforderungen in grenzüberschreitenden Fällen innerhalb der Union. Grundlage ist eine unmittelbar anwendbare Verordnung.

Grenzüberschreitend ist ein Fall, wenn mindestens eine Partei ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat hat als jenem des angerufenen Gerichts. Der Antrag wird auf einem Formblatt gestellt, das die Forderung, ihren Grund und die Beweismittel bezeichnet, eine inhaltliche Prüfung findet nicht statt.

Das Gericht erlässt einen Europäischen Zahlungsbefehl, gegen den der Antragsgegner binnen dreißig Tagen Einspruch erheben kann. Dann geht das Verfahren in einen ordentlichen Zivilprozess über, sofern der Antragsteller das nicht ausgeschlossen hat.

Bleibt der Einspruch aus, wird der Zahlungsbefehl für vollstreckbar erklärt und ist in allen Mitgliedstaaten ohne Vollstreckbarerklärung durchsetzbar. Dänemark nimmt an dem Instrument nicht teil. Das Verfahren steht neben den nationalen Mahnverfahren zur Wahl.