Mahnung
Eine Mahnung ist die an den Schuldner gerichtete Aufforderung, die fällige Leistung zu erbringen.
Für den Eintritt des Verzugs ist sie im österreichischen Recht nicht immer erforderlich: Ist die Leistungszeit bestimmt, gerät der Schuldner bereits durch bloßen Zeitablauf in Verzug. Das Gesetz verlangt keine vorherige Mahnung, wenn ein Termin feststeht. Ist keine Leistungszeit vereinbart, wird die Forderung sogleich fällig, praktisch bedarf es aber einer Einforderung, damit der Schuldner weiß, dass geleistet werden soll.
Rechtsfolgen des Verzugs sind Verzugszinsen und der Ersatz weiterer Schäden bei Verschulden. Für notwendige und zweckentsprechende außergerichtliche Betreibungskosten wie Mahnspesen kann Ersatz verlangt werden, soweit sie in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen (§ 1333 ABGB).
Formvorschriften bestehen nicht, aus Beweisgründen empfiehlt sich Schriftform. Vom außergerichtlichen Mahnwesen zu unterscheiden ist das gerichtliche Mahnverfahren, in dem bis zu einer bestimmten Streitwertgrenze über Mahnklage ein Zahlungsbefehl ergeht, gegen den der Beklagte Einspruch erheben kann.