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Recht & Verfahren

Mahnklage

Die Mahnklage ist jene Klage, mit der das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wird. Auf sie ergeht ohne Anhörung des Beklagten ein Zahlungsbefehl. Zulässig ist sie für Klagen auf Zahlung eines bestimmten Geldbetrags bis zur gesetzlichen Wertgrenze, darüber hinaus ist eine gewöhnliche Klage einzubringen.

Einzubringen ist sie im elektronischen Rechtsverkehr, für Rechtsanwälte verpflichtend, wobei standardisierte Eingabemasken vorgesehen sind. Geprüft wird lediglich, ob die formalen Voraussetzungen vorliegen und das Vorbringen schlüssig ist, eine inhaltliche Beweisaufnahme findet nicht statt.

Der Zahlungsbefehl wird dem Beklagten zugestellt, der binnen vier Wochen ohne Begründung Einspruch erheben kann. Damit tritt der Zahlungsbefehl außer Kraft, und das Verfahren wird als ordentlicher Prozess fortgesetzt. Bleibt der Einspruch aus, erwächst er in Rechtskraft und ist Exekutionstitel.

Wegen der geringen Kosten und der raschen Erledigung nimmt der weitaus größte Teil der Zahlungsklagen diesen Weg.