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Recht & Verfahren

Einspruch

Einspruch bezeichnet mehrere Rechtsbehelfe, deren Voraussetzungen sich nach dem Verfahren richten.

Im Zivilprozess ist er das Mittel gegen einen Zahlungsbefehl im Mahnverfahren. Er ist binnen vier Wochen einzubringen, bedarf keiner Begründung und setzt den Zahlungsbefehl außer Kraft, worauf das ordentliche Verfahren fortgesetzt wird.

Im Strafverfahren richtet sich der Einspruch gegen die Anklageschrift und ist binnen vierzehn Tagen zu erheben. Über ihn entscheidet das Oberlandesgericht, das unter anderem prüft, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. Daneben besteht der Einspruch wegen Rechtsverletzung, mit dem sich Betroffene gegen Ermittlungsmaßnahmen der Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft wenden können.

Im Verwaltungsstrafverfahren ist der Einspruch gegen eine Strafverfügung vorgesehen, die dadurch außer Kraft tritt und das ordentliche Verfahren eröffnet. Gemeinsam ist den Erscheinungsformen, dass ein vereinfacht ergangener Akt beseitigt und ein reguläres Verfahren erzwungen wird.