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Recht & Verfahren

Magistrat

Der Magistrat ist der Geschäftsapparat einer Stadt mit eigenem Statut, also jener Städte, die neben den Gemeindeaufgaben auch die Aufgaben der Bezirksverwaltungsbehörde besorgen (Art 116 B-VG).

In Österreich betrifft das Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck, Klagenfurt, Villach, Wels, Steyr, St. Pölten, Wiener Neustadt, Krems, Waidhofen an der Ybbs, Eisenstadt und Rust.

Geleitet wird er vom Magistratsdirektor, an der Spitze steht der Bürgermeister. In Wien kommen die Besonderheiten hinzu, dass die Stadt zugleich Land ist und der Magistrat daher auch Aufgaben der Landesverwaltung besorgt.

Funktional entspricht der Magistrat dem Gemeindeamt kleinerer Gemeinden, hat aber einen weiteren Aufgabenkreis, weil er zusätzlich jene Angelegenheiten wahrnimmt, die andernorts der Bezirkshauptmannschaft zukommen, etwa Gewerbe-, Bau- und Verkehrsangelegenheiten in erster Instanz. Wie beim Gemeindeamt liegt die Entscheidungsbefugnis bei den Organen, während der Magistrat die Geschäfte besorgt.