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Recht & Verfahren

Dienststelle

Eine Dienststelle ist eine organisatorisch abgegrenzte Einheit der Verwaltung, in der Bedienstete zur Erfüllung bestimmter Aufgaben zusammengefasst sind, etwa ein Finanzamt, eine Bezirkshauptmannschaft, eine Schule oder eine Polizeiinspektion.

Der Begriff ist organisationsrechtlicher Natur und sagt nichts über die Behördeneigenschaft aus: Nicht jede Dienststelle ist eine Behörde, die nach außen hoheitlich entscheidet, und umgekehrt kann eine Behörde mehrere Dienststellen umfassen.

Praktische Bedeutung hat er vor allem im Dienst- und Personalvertretungsrecht. Die Zuordnung zu einer Dienststelle bestimmt den Dienstort, die Zuständigkeit des Dienststellenleiters und die Bildung der Personalvertretungsorgane.

Im Zustellrecht knüpft daran zudem die Abgabestelle an, weil Schriftstücke am Arbeitsplatz zugestellt werden können. Im Datenschutz- und Informationsfreiheitsrecht ist die Dienststelle regelmäßig jene Einheit, bei der Anträge einzubringen sind.