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Recht & Verfahren

Lokalaugenschein

Auch: Augenschein

Ein Lokalaugenschein ist die unmittelbare Wahrnehmung eines Orts oder Gegenstands durch das entscheidende Organ. Im Zivilprozess heißt das Beweismittel Augenschein.

Durchgeführt wird er, wo sich Verhältnisse aus Urkunden und Aussagen nicht hinreichend erschließen: bei Grenz- und Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei Mängeln an Bauwerken, bei Verkehrsunfällen zur Rekonstruktion und in Bau- und Betriebsanlagenverfahren.

Die Parteien sind beizuziehen und können Fragen stellen. Über den Verlauf ist ein Protokoll aufzunehmen, das die Wahrnehmungen festhält. Häufig wird der Augenschein mit der Beiziehung eines Sachverständigen verbunden, weil die Beurteilung Fachwissen erfordert.

Da das Gericht unmittelbar wahrnimmt, kommt dem Augenschein bei der Beweiswürdigung besonderes Gewicht zu.