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Recht & Verfahren

Grenzstreit

Ein Grenzstreit betrifft den Verlauf der Grenze zwischen benachbarten Grundstücken. Ist die Grenze im Grenzkataster festgelegt, ist sie verbindlich, und der Streit erledigt sich anhand der Eintragung.

Andernfalls ist im Außerstreitverfahren die Grenzberichtigung durchzuführen: Das Gericht ermittelt den letzten ruhigen Besitzstand und legt die Grenze danach fest. Lässt sich dieser nicht feststellen, entscheidet es nach Billigkeit unter Berücksichtigung der Flächenverhältnisse (§§ 850 ff ABGB).

Beigezogen werden Vermessungssachverständige, und die festgelegte Grenze wird vermarkt.

Neben dem Grenzberichtigungsverfahren steht die Eigentumsklage, wenn nicht die Grenze strittig ist, sondern das Eigentum an einer bestimmten Fläche. Die Wahl des richtigen Verfahrens ist bedeutsam, weil die Verfahrensarten und Beweisanforderungen auseinanderfallen.