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Recht & Verfahren

Betriebsanlage

Eine Betriebsanlage ist jede örtlich gebundene Einrichtung, die der Ausübung eines Gewerbes dient. Genehmigungspflichtig ist sie, wenn sie geeignet ist, Nachbarn zu belästigen oder zu gefährden, das Eigentum zu beeinträchtigen oder die Umwelt zu belasten. Maßgeblich ist die Eignung, nicht die tatsächliche Beeinträchtigung.

Im Genehmigungsverfahren nach der Gewerbeordnung haben Nachbarn Parteistellung, soweit sie Einwendungen erheben. Wer das versäumt, verliert die Parteistellung und damit die Möglichkeit, Rechtsmittel zu ergreifen.

Geprüft werden Emissionen, Betriebszeiten, Verkehr und sicherheitstechnische Vorkehrungen. Die Genehmigung ergeht mit Auflagen. Für kleinere Anlagen bestehen vereinfachte Verfahren und Anzeigeverfahren. Änderungen bedürfen einer eigenen Genehmigung.

Bei größeren Vorhaben tritt die Umweltverträglichkeitsprüfung hinzu, die mehrere Genehmigungen in einem Verfahren zusammenführt.