Lohnzettel
Der Lohnzettel ist die Aufstellung, mit der der Arbeitgeber dem Finanzamt und dem Sozialversicherungsträger die im Kalenderjahr ausbezahlten Bezüge und einbehaltenen Abgaben übermittelt. Die Übermittlung erfolgt elektronisch nach Ablauf des Jahres oder bei unterjähriger Beendigung.
Er ist die Grundlage der Arbeitnehmerveranlagung: Aus ihm ergeben sich Bruttobezüge, steuerfreie und begünstigt besteuerte Beträge, Sozialversicherungsbeiträge und einbehaltene Lohnsteuer.
Davon zu unterscheiden ist die monatliche Lohn- oder Gehaltsabrechnung, die dem Arbeitnehmer auszuhändigen ist und die laufende Abrechnung nachvollziehbar macht.
Fehler im Lohnzettel wirken sich auf Veranlagung und Versicherungszeiten aus und sind durch eine berichtigte Übermittlung zu korrigieren. Der Arbeitnehmer kann Einsicht in die übermittelten Daten nehmen.