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Recht & Verfahren

Lohnpfändung

Lohnpfändung ist die Exekution auf das Arbeitseinkommen des Verpflichteten. Gepfändet wird die Forderung gegen den Arbeitgeber als Drittschuldner.

Mit Zustellung des Beschlusses darf dieser den pfändbaren Teil nicht mehr an den Arbeitnehmer auszahlen, sondern hat ihn an den betreibenden Gläubiger zu überweisen. Zugleich hat er die Drittschuldnererklärung abzugeben.

Unpfändbar bleibt das Existenzminimum, das nach Grundbetrag, Sorgepflichten und Einkommenshöhe gestaffelt ist und dessen Berechnung dem Arbeitgeber obliegt. Fehler gehen zu seinen Lasten. Bestehen mehrere Pfändungen, entscheidet die Reihenfolge der Zustellung über den Rang. Für Unterhaltsforderungen gilt ein abgesenktes Existenzminimum.

Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer wegen einer Pfändung nicht benachteiligen. Eine Kündigung aus diesem Grund wäre anfechtbar.