Drittschuldnererklärung
Die Drittschuldnererklärung ist die Auskunft, die ein Drittschuldner im Exekutionsverfahren abzugeben hat, wenn eine Forderung des Verpflichteten gegen ihn gepfändet wird, typischerweise der Arbeitgeber bei Lohnpfändung oder die Bank bei Kontopfändung.
Anzugeben ist binnen der gesetzlichen Frist, ob und in welcher Höhe die Forderung anerkannt wird, ob Ansprüche Dritter bestehen, ob weitere Pfändungen vorliegen und welche Beträge unpfändbar sind.
Die Erklärung ist keine bloße Gefälligkeit. Wird sie nicht oder unrichtig abgegeben, haftet der Drittschuldner dem betreibenden Gläubiger für den daraus entstehenden Schaden. Für die Bearbeitung gebührt ihm ein pauschaler Kostenersatz, den er einbehalten darf.
Zugleich hat er die Pfändungsgrenzen zu beachten und das Existenzminimum freizulassen. Fehler bei der Berechnung gehen zu seinen Lasten.