Kündigungsanfechtung
Die Kündigungsanfechtung ist der Rechtsbehelf gegen eine ausgesprochene Arbeitgeberkündigung. Sie ist beim Arbeits- und Sozialgericht einzubringen (§ 105 ArbVG). Zwei Anfechtungsgründe bestehen.
Die Motivkündigung liegt vor, wenn wegen eines verpönten Motivs gekündigt wurde, etwa wegen Gewerkschaftszugehörigkeit, Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis, Einberufung zum Präsenzdienst oder Betriebsratstätigkeit.
Die Sozialwidrigkeit setzt voraus, dass die Kündigung wesentliche Interessen des Arbeitnehmers beeinträchtigt und der Arbeitgeber keine betrieblichen oder personenbezogenen Rechtfertigungsgründe nachweisen kann. Sie steht nur Arbeitnehmern in Betrieben mit dauernd mindestens fünf Beschäftigten und nach einer Mindestdauer des Arbeitsverhältnisses offen.
Die Fristen sind kurz. Nach Verständigung des Betriebsrats und dessen Stellungnahme bleiben wenige Wochen zur Klagseinbringung. Erfolgreiche Anfechtung führt zur Unwirksamkeit: Das Arbeitsverhältnis besteht fort. Der aus deutschen Quellen bekannte Begriff der Kündigungsschutzklage hat in Österreich keine Entsprechung.