Losungswortsparbuch
Ein Losungswortsparbuch ist ein Sparbuch, dessen Verfügung an die Kenntnis eines Losungsworts geknüpft ist.
Seine Bedeutung hat sich mit den Bestimmungen zur Geldwäscheprävention grundlegend geändert: Anonyme Sparbücher wurden abgeschafft. Bei Eröffnung ist die Identität festzustellen, und bei Verfügungen ab einer gesetzlich bestimmten Betragsgrenze ist die Identität der verfügenden Person zu prüfen, sodass das Losungswort allein nicht mehr genügt.
Unterhalb dieser Grenze bleibt die Verfügung mit Sparbuch und Losungswort möglich, weshalb der Verlust des Sparbuchs ein Risiko darstellt. Abhandengekommene Sparbücher können im Aufgebotsverfahren kraftlos erklärt werden.
Namenssparbücher lauten demgegenüber auf eine bestimmte Person und sind für höhere Beträge vorgeschrieben.