Gesetzesantrag
Ein Gesetzesantrag ist der förmliche Vorschlag, ein Gesetz zu beschließen.
Im Nationalrat bestehen mehrere Wege: die Regierungsvorlage, die von der Bundesregierung eingebracht wird und im Regelfall ein Begutachtungsverfahren durchlaufen hat, der Initiativantrag, den Abgeordnete in gesetzlich bestimmter Zahl oder ein Ausschuss einbringen und für den keine Begutachtung vorgesehen ist, der Antrag des Bundesrates sowie das Volksbegehren, das bei Erreichen der erforderlichen Unterstützung im Nationalrat zu behandeln ist.
Die unterschiedlichen Wege haben praktische Folgen für die Materialien: Regierungsvorlagen sind mit Erläuterungen versehen, die für die Auslegung herangezogen werden, während Initiativanträge häufig nur knapp begründet sind.
Zugewiesen werden Anträge einem Ausschuss, der sie vorberät.