Compliance
Compliance bezeichnet die Gesamtheit der Maßnahmen, mit denen ein Unternehmen sicherstellt, dass es sich rechtstreu verhält, also die Einhaltung von Gesetzen, behördlichen Vorgaben und selbst gesetzten Regeln.
Ein einheitliches Compliance-Gesetz besteht nicht. Die Anforderungen ergeben sich aus einer Vielzahl von Materien, insbesondere aus Korruptions-, Kartell-, Datenschutz-, Geldwäsche-, Arbeitnehmerschutz- und Kapitalmarktrecht sowie aus den Sorgfaltspflichten der Leitungsorgane.
Ihren rechtlichen Hebel hat Compliance vor allem im Verbandsverantwortlichkeitsgesetz. Ein Verband haftet strafrechtlich für Taten von Entscheidungsträgern und Mitarbeitern, wobei bei letzteren vorausgesetzt ist, dass die Tat durch mangelnde Aufsicht ermöglicht oder wesentlich erleichtert wurde. Wirksame organisatorische Vorkehrungen können die Verantwortlichkeit daher ausschließen oder mildern.
Typische Elemente sind Risikoanalyse, Richtlinien, Schulungen, Kontrollen, ein Hinweisgebersystem und die Aufarbeitung von Verstößen. Für Rechtsabteilungen ist Compliance eines der wachstumsstärksten Tätigkeitsfelder.