Begutachtungsentwurf
Ein Begutachtungsentwurf ist der Entwurf eines Gesetzes oder einer Verordnung, der vor der weiteren Behandlung zur Stellungnahme ausgesendet wird. Adressaten sind Länder, Interessenvertretungen, Gerichte, Behörden und weitere betroffene Stellen. Die Entwürfe werden auf der Parlamentswebsite veröffentlicht, und jedermann kann eine Stellungnahme abgeben.
Die Begutachtungsfrist beträgt üblicherweise mehrere Wochen, wird bei dringenden Vorhaben aber verkürzt, was regelmäßig kritisiert wird.
Eine Verpflichtung zur Durchführung des Verfahrens besteht nur teilweise. Sie folgt aus Vereinbarungen und der Geschäftsordnung, nicht aus der Verfassung, weshalb Initiativanträge aus dem Nationalrat ohne Begutachtung eingebracht werden können.
Für die Auslegung sind Begutachtungsentwürfe samt Erläuterungen und eingelangten Stellungnahmen als Material der Entstehungsgeschichte heranzuziehen.