liberatorische Schenkung
Eine liberatorische Schenkung ist eine Zuwendung, die nicht durch Übertragung eines Gegenstands, sondern durch Befreiung von einer Verbindlichkeit erfolgt. Der Gläubiger erlässt dem Schuldner die Schuld in Schenkungsabsicht.
Rechtlich handelt es sich um einen Verzichtsvertrag, der die Zustimmung des Schuldners voraussetzt (§ 1444 ABGB). Die Bereicherung liegt in der ersparten Zahlung.
Weil es an einer wirklichen Übergabe fehlt, stellt sich die Formfrage: Schenkungen ohne tatsächliche Übergabe bedürfen eines Notariatsakts, weshalb ein bloß mündlicher Erlass in Schenkungsabsicht unwirksam sein kann, sofern nicht die Befreiung selbst als sofort vollzogene Zuwendung zu werten ist.
Praktische Bedeutung hat die Konstruktion bei Darlehen im Familienkreis, die später nachgelassen werden, sowie bei Übergabeverträgen, in denen Rückzahlungsverpflichtungen erlassen werden. Erbrechtlich ist sie wie jede Schenkung bei der Pflichtteilsberechnung hinzuzurechnen, steuerlich löst sie Anzeigepflichten aus.