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Recht & Verfahren

Leumundszeugnis

Auch: Strafregisterbescheinigung

Leumundszeugnis ist eine überkommene Bezeichnung für die Bescheinigung über das Fehlen strafgerichtlicher Verurteilungen. Das geltende Recht spricht von der Strafregisterbescheinigung.

Ausgestellt wird sie auf Antrag von den Gemeinden, Bezirksverwaltungsbehörden und Landespolizeidirektionen sowie elektronisch über das Bürgerportal.

Aufscheinen nur Verurteilungen, die noch nicht getilgt sind. Nach Ablauf der Tilgungsfristen gilt die Verurteilung als beseitigt und darf dem Betroffenen nicht mehr vorgehalten werden. Für bestimmte Tätigkeiten mit Kinder- und Jugendbezug besteht eine eigene Form, die auch getilgte einschlägige Verurteilungen ausweist.

Arbeitgeber dürfen die Vorlage nur verlangen, wenn ein sachlicher Bezug zur Tätigkeit besteht. Ein anlassloses Verlangen ist unzulässig.