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Karriere

Background Check

Ein Background Check ist die Überprüfung von Angaben einer Bewerberin oder eines Bewerbers vor der Einstellung: Ausbildungsnachweise, frühere Tätigkeiten, Referenzen und je nach Position weitergehende Erhebungen. Zulässig ist nur, was für die konkrete Position erforderlich ist, ein anlassloses Durchleuchten der Person ist unzulässig.

Referenzauskünfte bei früheren Arbeitgebern setzen die Einwilligung der betroffenen Person voraus, weil sonst der bestehende oder frühere Beschäftigungskontext offengelegt wird. Auskünfte beim aktuellen Arbeitgeber ohne Zustimmung können Schadenersatzansprüche auslösen.

Fragen und Erhebungen zu Vorstrafen sind nur zulässig, soweit ein sachlicher Bezug zur Tätigkeit besteht. Eine allgemeine Strafregisterbescheinigung darf im Regelfall nicht verlangt werden, wohl aber in gesetzlich vorgesehenen Fällen.

Getilgte Verurteilungen dürfen nicht herangezogen werden, und Fragen ohne zulässigen Bezug berechtigen zur wahrheitswidrigen Antwort.