Leiharbeit
Leiharbeit ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Arbeitskräfteüberlassung: Ein Überlasser stellt seine Arbeitnehmer einem Beschäftiger zur Arbeitsleistung zur Verfügung. Das Arbeitsverhältnis besteht zum Überlasser, die Arbeitsleistung wird beim Beschäftiger unter dessen Anleitung erbracht.
Kernstück des Schutzes ist der Gleichbehandlungsgrundsatz: Überlassene Arbeitskräfte haben Anspruch auf angemessenes, ortsübliches Entgelt und dürfen während der Überlassung nicht schlechter gestellt werden als vergleichbare Stammarbeitnehmer.
Den Beschäftiger treffen die Arbeitnehmerschutzpflichten und eine Ausfallshaftung für das Entgelt.
Abzugrenzen ist die Überlassung vom Werkvertrag, wobei der wahre wirtschaftliche Gehalt entscheidet: Wird bloß Arbeitskraft zur Verfügung gestellt statt ein abgrenzbares Werk geschuldet, liegt Überlassung vor.