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Recht & Verfahren

Leibrente

Eine Leibrente ist die Verpflichtung, wiederkehrende Leistungen auf Lebenszeit einer Person zu erbringen. Kennzeichnend ist die Bindung an die Lebensdauer, weshalb Gesamtumfang und Wert bei Vertragsabschluss ungewiss sind. Es handelt sich um einen Glücksvertrag. Geschuldet werden im Regelfall Geldbeträge, möglich sind auch Sachleistungen.

Praktische Bedeutung hat die Leibrente bei Liegenschaftsübergaben, bei denen der Übernehmer statt eines Kaufpreises laufende Zahlungen an den Übergeber leistet, sowie bei Betriebsübergaben.

Wegen der Ungewissheit ist die Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte ausgeschlossen.

Zur Absicherung wird die Rente bei Liegenschaften als Reallast einverleibt, sodass sie gegen jeden Erwerber wirkt. Steuerlich ist nach dem Verhältnis von Rentenbarwert und Wert der Gegenleistung zu unterscheiden.