Lehrzeit
Die Lehrzeit ist die im Lehrvertrag festgelegte Dauer der Ausbildung in einem Lehrberuf. Sie beträgt je nach Beruf zwischen zwei und vier Jahren und ergibt sich aus der Ausbildungsordnung.
Angerechnet werden können Vorbildungen und bereits absolvierte Lehrzeiten, wodurch sich die Dauer verkürzt. Umgekehrt ist eine Verlängerung bei Wiederholung oder im Rahmen einer verlängerten Lehre für Personen mit besonderem Ausbildungsbedarf möglich.
Während der Lehrzeit besteht Berufsschulpflicht, und die Zeit in der Berufsschule zählt zur Arbeitszeit.
Mit dem Ende der Lehrzeit endet das Lehrverhältnis. Anschließend besteht eine Behaltepflicht des Lehrberechtigten für einen gesetzlich bestimmten Zeitraum. Die Lehrzeit ist ferner für die Zulassung zur Lehrabschlussprüfung und für spätere Anrechnungen als Vordienstzeit bedeutsam.