Lehrverhältnis
Das Lehrverhältnis ist ein Ausbildungsverhältnis eigener Art, in dem ein Lehrling in einem gesetzlich anerkannten Lehrberuf fachlich ausgebildet und zugleich beschäftigt wird. Geregelt ist es im Berufsausbildungsgesetz.
Begründet wird es durch schriftlichen Lehrvertrag, der bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer zu protokollieren ist. Die Ausbildung erfolgt dual im Betrieb und in der Berufsschule.
Die ersten drei Monate gelten als Probezeit, in der beide Seiten jederzeit auflösen können. Danach ist eine vorzeitige Auflösung nur aus den im Gesetz genannten Gründen möglich, hinzu tritt die Möglichkeit der außerordentlichen Auflösung zu bestimmten Zeitpunkten nach vorherigem Mediationsverfahren.
Der Lehrling erhält eine Lehrlingsentschädigung nach Kollektivvertrag. Abgeschlossen wird die Ausbildung mit der Lehrabschlussprüfung, nach deren Ablegung eine Behaltepflicht für einen gesetzlich bestimmten Zeitraum besteht. Für Jugendliche gelten daneben die besonderen Schutzbestimmungen über Arbeitszeit, Nachtruhe und verbotene Arbeiten.