Lehrabschlussprüfung
Die Lehrabschlussprüfung schließt die duale Berufsausbildung ab und weist nach, dass die für den Lehrberuf erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse erworben wurden. Geregelt ist sie im Berufsausbildungsgesetz.
Zugelassen wird, wer die Lehrzeit zurückgelegt hat. Ein Antritt ist unter Voraussetzungen auch ohne Lehrverhältnis möglich, etwa nach entsprechender Praxis oder im Rahmen einer außerordentlichen Zulassung.
Die Prüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil, wobei der theoretische bei erfolgreichem Berufsschulabschluss entfallen kann. Abgenommen wird sie von einer Prüfungskommission bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer.
Mit dem Bestehen wird der Lehrabschluss erworben, der zur Ausübung des erlernten Berufs berechtigt und Voraussetzung für die Meisterprüfung sein kann. Nach Ablegung besteht eine Behaltepflicht des Lehrberechtigten für einen gesetzlich bestimmten Zeitraum.