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Recht & Verfahren

Lege artis

Lege artis bedeutet nach den Regeln der Kunst und bezeichnet die Erbringung einer Leistung entsprechend dem fachlichen Standard.

Im Medizinrecht ist der Ausdruck geläufig. Geschuldet wird die dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechende Behandlung, nicht ein Heilungserfolg. Wer lege artis behandelt, haftet auch dann nicht, wenn der Verlauf ungünstig ist.

Maßstab ist das Können eines gewissenhaften Vertreters des jeweiligen Fachgebiets, wobei sich der Standard mit der Entwicklung der Wissenschaft ändert. Beurteilt wird nach dem Zeitpunkt der Behandlung.

Derselbe Gedanke trägt außerhalb der Medizin. Für alle Sachverständigen gilt der verschärfte Sorgfaltsmaßstab, wonach einzustehen hat, wer sich zu einem Geschäft bekennt, das besondere Kenntnisse erfordert (§ 1299 ABGB). Im Bauwesen entsprechen dem die anerkannten Regeln der Technik, die häufig in ÖNORMEN niedergelegt sind.