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Recht & Verfahren

Legalitätsprinzip

Legalitätsprinzip bezeichnet zwei verschiedene Grundsätze, die nichts miteinander zu tun haben.

Im Verfassungsrecht besagt es, dass die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden darf (Art 18 Abs 1 B-VG). Behördliches Handeln bedarf einer gesetzlichen Grundlage, und diese muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein, damit das Verwaltungshandeln vorhersehbar und überprüfbar bleibt. Daraus folgt das Bestimmtheitsgebot, an dem Verordnungsermächtigungen und unbestimmte Gesetzesbegriffe zu messen sind.

Im Strafprozessrecht meint Legalitätsprinzip die Verfolgungspflicht. Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei haben bei Verdacht einer von Amts wegen zu verfolgenden Straftat einzuschreiten, ohne dass ihnen ein Ermessen zukäme. Durchbrochen wird es durch die Diversion und durch die Einstellung mangels Verdachts oder wegen Geringfügigkeit.

Sein Gegenstück ist das Opportunitätsprinzip, das in Österreich nur ausnahmsweise gilt.