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Recht & Verfahren

Legaldefinition

Eine Legaldefinition ist die im Gesetz selbst enthaltene Begriffsbestimmung. Sie bindet den Rechtsanwender für den Anwendungsbereich, in dem sie steht, und geht dem allgemeinen Sprachgebrauch vor. Das hat zur Folge, dass derselbe Ausdruck in verschiedenen Gesetzen Unterschiedliches bedeuten kann.

Beispiele sind der Unternehmerbegriff, der im Unternehmensgesetzbuch, im Konsumentenschutzgesetz und im Umsatzsteuergesetz je eigene Konturen hat, sowie der Beamtenbegriff, der strafrechtlich weiter reicht als dienstrechtlich.

Erkennbar sind Legaldefinitionen häufig an Formulierungen wie „im Sinne dieses Bundesgesetzes ist“ oder an Klammerausdrücken im Normtext.

Fehlt eine Definition, ist der Begriff durch Auslegung zu ermitteln, wobei die Bedeutung in verwandten Gesetzen ein Anhaltspunkt sein kann, ohne zu binden.