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Kanzleialltag

Lead Generation

Lead Generation bezeichnet die systematische Gewinnung von Kontaktdaten potenzieller Mandanten, über Website-Formulare, Downloads, Veranstaltungen oder Newsletter-Anmeldungen. Für Kanzleien sind dabei drei Regelungsschichten zu beachten.

Standesrechtlich ist aufdringliches Herantreten an potenzielle Mandanten untersagt, weshalb die Ansprache anlassbezogen und sachlich zu bleiben hat. Datenschutzrechtlich bedarf jede Verarbeitung einer Rechtsgrundlage samt Information über Zwecke und Speicherdauer.

Telekommunikationsrechtlich ist die Zusendung elektronischer Post zu Zwecken der Direktwerbung ohne vorherige Einwilligung unzulässig. Eine Ausnahme besteht für bestehende Kundenbeziehungen bei gleichartigen Leistungen, sofern bei jeder Zusendung eine Abmeldemöglichkeit besteht und der Empfänger bereits bei Erhebung widersprechen konnte. Verstöße sind verwaltungsstrafbar.

Die Einwilligung ist zu dokumentieren, was das Verfahren mit Bestätigungsmail zum praktischen Standard macht.