Zum Inhalt springen
LawFinder
Recht & Verfahren

Fahndung

Fahndung ist die behördliche Suche nach Personen oder Sachen. Unterschieden werden die Personenfahndung, die auf das Auffinden Verdächtiger, Abgängiger oder zu Verhaftender gerichtet ist, und die Sachfahndung nach gestohlenen oder abhandengekommenen Gegenständen.

Rechtsgrundlage ist die Strafprozessordnung, ergänzt durch das Sicherheitspolizeigesetz. Angeordnet wird sie von der Staatsanwaltschaft, für eingreifende Maßnahmen ist eine gerichtliche Bewilligung erforderlich.

Zur Ausschreibung dienen nationale Evidenzen sowie grenzüberschreitend das Schengener Informationssystem und Instrumente der internationalen Zusammenarbeit.

Die öffentliche Fahndung unter Nennung von Namen oder Bild ist an besondere Voraussetzungen gebunden, weil sie in Persönlichkeitsrechte eingreift und die Unschuldsvermutung berührt. Zulässig ist sie nur, wenn andere Maßnahmen aussichtslos erscheinen und die Bedeutung der Sache es rechtfertigt.