Landesgesetzblatt
Das Landesgesetzblatt ist das Verlautbarungsorgan eines Bundeslandes. In ihm werden Landesgesetze und Verordnungen der Landesregierung kundgemacht.
Es entspricht auf Landesebene dem Bundesgesetzblatt, und wie dieses erfolgt die Verlautbarung inzwischen elektronisch, wobei die authentische Fassung im jeweiligen Landesrechtsportal beziehungsweise im Rechtsinformationssystem verfügbar ist.
Praktische Bedeutung hat es, weil zahlreiche alltagsrelevante Materien in die Zuständigkeit der Länder fallen: Bauordnung, Raumordnung, Naturschutz, Jagd- und Fischereirecht, Veranstaltungswesen, Kinder- und Jugendhilfe sowie Sozialhilfe.
Daraus folgt für die Rechtsanwendung, dass sich die Rechtslage zwischen den Bundesländern erheblich unterscheiden kann und bei jeder Prüfung das maßgebliche Landesrecht heranzuziehen ist.