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Recht & Verfahren

Bundesgesetzblatt

Auch: BGBl

Das Bundesgesetzblatt ist das amtliche Verlautbarungsorgan des Bundes. In ihm werden Bundesgesetze, Verordnungen, Staatsverträge und Kundmachungen veröffentlicht. Es gliedert sich in drei Teile: Teil I für Bundesgesetze und Staatsverträge in Gesetzesform, Teil II für Verordnungen und sonstige Kundmachungen, Teil III für Staatsverträge.

Seit 2004 erfolgt die Verlautbarung ausschließlich elektronisch im Rechtsinformationssystem des Bundes, und diese Fassung ist authentisch. Die frühere Papierausgabe wurde abgelöst.

Rechtlich bedeutsam ist die Kundmachung als Wirksamkeitsvoraussetzung: Ein Gesetz tritt frühestens mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung in Kraft, sofern nichts anderes bestimmt ist.

Für zeitraumbezogene Prüfungen ist auf das Bundesgesetzblatt zurückzugehen, weil konsolidierte Fassungen bloße Arbeitshilfen sind. Auf Landesebene entsprechen ihm die Landesgesetzblätter.